Kategorie: Chemische Grundstoffe
Die Abgabe gefährlicher Stoffe und Zubereitungen nach § 3 + § 4 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) für Produkte, die nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet werden dürfen nur an berufsmäßige Verwender abgegeben werden.
Bitte lassen Sie uns dieses Formular zusammen mit den erforderlichen Nachweisen vollständig ausgefüllt per E-Mail, Post oder Fax zukommen. Danach werden wir Ihre Bestellung bearbeiten.